Die Synode trifft sich viermal im Jahr zu einer Ratsversammlung. Sie wählt das Synodenbüro, den Kirchenrat, die Prüfungs- und Synodal-Kommissionen und die Rekursbehörde. Sie erlässt Ordnungen, beschliesst über Beiträge an die Pfarreien und grössere Ausgaben, genehmigt Voranschlag, Budget, Jahresrechnung und Verwaltungsbericht. Ebenso führt die Synode die Oberaufsicht über die Verwaltung und den Kirchenrat. Sie schafft kirchliche Einrichtungen und hebt diese auf, beantragt beim Bischof, Pfarreien oder Seelsorgestellen zu schaffen bzw. aufzuheben, beschliesst über Errichtung und Erneuerung kantonalkirchlicher Bauten sowie dringliche Geschäfte. 

Alle vier Jahre finden in den Pfarreien die Wahl der Synodenmitglieder statt. So ist die Synode ein einmaliges demokratisches Instrument der katholischen Kirche Schweiz.